FAQ: Bonitätsauskunft
Allgemeine sowie ADU-spezifische Begriffserklärungen.
Hier die FAQ zum Download als PDF-Dokument:
Was ist Bonität und Bonitätsauskunft
Mit dem Begriff Bonität wird die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen definiert. Eine gute Bonität umfasst hauptsächlich die Fähigkeit, aktuellen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vertragsgemäß nachzukommen.
Eine Bonitätsauskunft ist eine Verdichtung von aktuellen und aussagekräftigen Informationen über Unternehmen oder Privatpersonen mit dem Schwerpunkt des Zahlungsverhaltens und des Risikos, dass eine Zahlung ausfällt. Analog zur Bonitätsauskunft wird oftmals auch von einer Bonitätsprüfung gesprochen. Sie soll Aufschluss darüber geben, wie man ggf. mit einem Neukunden umgeht. Ein Bonitätsindex bzw. ein Scorewert in einer Bonitätsprüfung stellt nur eine Empfehlung und Informationsbasis für die unternehmerische Entscheidung dar.
Was ist das "berechtigte Interesse"?
Bonitätsauskünfte darf nur derjenige einholen, der ein berechtigtes Interesse dazu nachweisen kann. Gemäß des § 2 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fordert dies der Gesetzgeber von jedem, der eine Auskunft erhalten möchte. Ein berechtigtes Interesse liegt immer dann vor, wenn es sich um eine Geschäftsanbahnung, eine Kreditanfrage, Bonitätsprüfung oder um eine Forderung handelt. Eine Privatperson darf nur beauskunftet werden, wenn vorher das Einverständnis zur Einholung einer Auskunft z.B. durch das Einverständnis der AGBs vorliegt.
Was ist das Bundesdatenschutzgesetz?
Der Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird im ersten Paragraphen definiert. Es dient dazu, jeden Einzelnen davor zu bewahren, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das Gesetz definiert, welche Daten in welcher Form erhoben, gespeichert und unter welchen Kriterien an welche Personen weitergebenen werden dürfen. Ebenso stellt das BDSG sichert, dass die personenbezogenen Daten nur zu dem speziell festgelegten Zweck weitergegeben werden dürfen. Die Datenschutzaufsichtsbehörde fungiert als Kontrollorgan und überwacht die Einhaltung des BDSG.
Wie wird eine Bonitätsauskunft interpretiert?
Eine Bonitätsauskunft stellt eine Empfehlung dar, die verschiedene Informationen und Erfahrungswerte verdichtet, welche durch den Bonitätsindex bzw. den Scorewert konkretisiert werden. Durch die Visualisierung der Werte im Ampelsystem wird die Interpretation vereinfacht. Auf dieser Basis können z.B. Zahlungsvereinbarungen wie Lieferung gegen Vorkasse oder Sicherungsleistungen ähnlich einer Kaution eingesetzt, Zahlungsausfälle in Preis- und Konditionskalkulationen integriert oder Neukunden direkt abgewiesen werden. Zu bedenken ist jedoch, dass nicht jeder Schuldner immer ein Schuldner bleiben muss.
Wer kann Bonitätsabfragen tätigen?
In diesem Online-Bonitätsportal können ausschließlich Gewerbebetreibende und Unternehmen nach Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung Bonitätsauskünfte bei berechtigtem Interesse durchführen.
Was bedeutet der Begriff Scoring und Scorewert?
Unter dem Begriff Scoring wird ein mathematisch-statistisches Verfahren verstanden, bei dem alle kreditrelevanten Informationen und historische Entwicklungen verglichen werden, die zu einer Privatperson vorliegen. Alle Informationen werden unterschiedlich gewichtet zu einem einzelnen Scorewert gebündelt.
Der Scorewert wird bei Konsumentenauskünften (Privatpersonen) ermittelt, um das Risiko eines Zahlungsausfalls beurteilen zu können. Alle Personen erhalten einen eigenen Scorewert, der aus verschiedenen Merkmalen (z.B. Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung, Insolvenz, Inkassoverfahren) und statistischen Werten durch die Auskunftei errechnet wird. Die Scorewerte reichen von 1,0 (sehr niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit) bis 6,0 (sehr hohe Ausfallwahrscheinlichkeit). Je geringer der Scorewert, umso besser ist die Bonität bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit einzuschätzen.
Was bedeutet der Bonitätsindex?
Der Bonitätsindex wird von der Auskunftei bei Firmenauskünften ermittelt und dient als Frühwarnindikator zur Beurteilung des Ausfallrisikos von deutschen Unternehmen, in dem er die Ausfallwahrscheinlichkeit von Firmen während der nächsten 12 Monate prognostiziert. Die vorliegenden Daten der Auskunftei werden nach wirtschaftlicher Bedeutung gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengezogen. Auf dieser Grundlage erhält jedes Unternehmen in Deutschland einen Wert zwischen 1,0 (sehr niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit) und 6,0 (sehr hohe Ausfallwahrscheinlichkeit). Je größer der Bonitätsindex ist, desto höher ist auch das durchschnittliche Ausfallrisiko einer Forderung.
Was ist mit dem Begriff "Ausfallrisiko" gemeint?
Unter dem Begriff des Ausfallrisikos ist die Gefahr des teilweisen oder kompletten Ausfalls einer Forderung einer Privatperson oder eines Unternehmens definiert. Ursache für ausfallende Forderungen bei Firmen können verschiedene Gründe wie z.B. Insolvenzen von Kunden, mangelnde Zahlungswilligkeit bzw. Zahlungsfähigkeit oder Wirtschaftskriminalität sein. Bei Privatpersonen können Betrugsabsichten, mangelnde Zahlungswillig- bzw. Zahlungsfähigkeit, persönliche Gründe etc. die Ursache für den Ausfall der Forderung sein. Ein hoher Forderungsausfall kann die finanzielle Liquidität, den Ertrag und möglicherweise auch die gesamte Existenz des Unternehmens beeinflussen. Wird das Ausfallrisiko in einer Bonitätsauskunft hoch eingeschätzt, ist Vorsicht geboten. Ergänzend zum Ausfallrisiko wird bei Firmenauskünften von der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent gesprochen.
Was wird unter dem Begriff Risikoklasse verstanden?
Bei Konsumentenauskünften werden die Scorewerte zusätzlich in bestimmte Risikoklassen zusammengefasst und das Zahlungsausfallrisiko aufgrund der Zahlungserfahrungen eingeschätzt.
| Risikoklasse | ConCheck Score | Beschreibung |
| unbenannt | 0,0 | Die angefragte Person bzw. Adresse ist möglicherweise gesperrt oder konnte in den zur genutzten Datenbanken maschinell nicht gefunden werden. Ebenso kann die angefragte Person bzw. Anschrift zwar gefunden werden, es liegen aber keine Bonitätsinformationen vor. Aus diesen Gründen ist eine Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos nicht möglich. |
| geringes Risiko | 1,0 bis 1,2 | Auf Basis der vorliegenden Werte wird das Zahlunsausfallrisiko dieser Person als sehr gering eingeschätzt. Gleichfalls ist die angefragte Person bzw. Adresse ist durch Verbindungen zu Firmen mit positiven Zahlungserfahrungen bekannt. |
| 1,3 bis 1,8 | Auf Grundlage der vorliegenden Werte ist das Zahlunsausfallrisiko dieser Person als gering einzuschätzen. Die angefragte Person bzw. Adresse ist durch eine Zahlungsweise innerhalb vereinbarter oder branchenüblicher Ziele bekannt. | |
| Durchschnittliches Risiko | 1,9 bis 2,5 | Die Person bzw. die Adrese verfügt über ein durchschnittliches Zahlungsausfallrisiko oder über die angefragte Person bzw. Adresse liegen keine Informationen oder Beanstandungen über das Zahlungsverhalten in Verbindung mit anderen Firmen vor. |
| Überdurchschnittliches Risiko | 2,6 bis 2,9 | Mittleres Zahlungsausfallrisiko erhalten Personen mit einem Index zwischen 2,6 und 2,9. Ebenso werden Personen oder Adressen mit einem mittleren Zahlungsausfallrisiko eingestuft, wenn in Verbindung mit anderen Firmen negative Zahlungserfahrungen vorliegen. |
| Erhöhtes Risiko | 3,0 bis 3,5 | Für Personen mit diesem Index liegen negative Zahlungserfahrungen aus der Vergangenheit vor und somit wird diese Person bzw. Adresse als risikobehaftet eingestuft. |
| Hohes Risiko | 3,6 bis 4,0 | Ein hohes Zahlungsausfallrisiko haben Personen, bei denen aktuelle weiche Negativmerkmale zu Kleinforderungen und/oder negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vorliegen, dadurch ist diese Person als überdurchschnittlich risikobehaftet einzuordnen. |
| 4,1 bis 4,9 | Die abgefragte Adresse ist nicht eindeutig zu identifizieren bzw. kann nicht abgeglichen werden. Für eine oder mehrere sehr ähnliche Personen bzw. Adressen liegen aktuelle Negativmerkmale vor. | |
| Sehr hohes Risiko | 5,5 bis 5,5 | Die angefragte Adresse verfügt sowohl über aktuelle weiche und/oder harte Negativmerkmale. |
| 5,6 bis 6,0 | Im Bezug auf die angefragte Person liegen aktuelle harte negative Merkmale vor, daher ist das Zahlungsausfallrisiko als sehr hoch einzuschätzen. |
Für wen kann eine Online-Bonitätsauskunft sinnvoll sein?
Zielgruppen der Bonitätsauskünfte sind Unternehmungen und Firmen, die
- vor der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung stehen
- auf Veränderungen in der Entscheidungsebene reagieren wollen
- ihre Geschäftspartner innerhalb laufender Vertragsverhältnisse überprüfen wollen
- eine Erhöhung des Kreditlimits planen
- mit Fusionen und Firmenkäufen konfrontiert sind
- sich Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur gegenübersehen
- Lieferantenbeziehungen unterhalten
- Marktuntersuchungen durchführen
- auf Veränderungen der bisherigen Zahlungsweise stoßen
- eine rapide Zunahme der Auftragswerte registrieren
- eine Inkasso Vorprüfung durchführen wollen
Mit welchen Anbietern arbeitet die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst im Bereich Bonitätsauskünften zusammen?
Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH arbeitet mit einer der führenden deutschen Wirtschaftsauskunfteien zusammen, der tagesaktuelle Daten für die Bonitätsauskünfte zur Verfügung stellt. Dabei hat die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH den Status eines Auftragsdatenverarbeiters im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Was für Auskünfte können im Online-Bonitätsportal abgefragt werden?
Das Online-Bonitätsportal bietet sowohl Konsumenten- als auch Firmenauskünfte an. Es sind nur nationale, in Deutschland gemeldete Firmen und Personen auskunftsfähig und somit sind keine internationalen Abfragen möglich.
Was für Informationen sind in Firmenauskünften enthalten?
In einer Bonitätsauskunft werden Informationen nach Firmen und Privatpersonen getrennt. Die Firmenvollauskunft fasst dabei die umfangreichsten Informationen zu einem Unternehmen, der Finanzscheck nur eine kurze, begrenzte Auswahl an Informationen zusammen. Bei Firmenauskünften werden je nach Auskunftsart folgende Informationen geliefert:
- Strukturelle Informationen wie z.B. Rechtsform, Gründung, Handelsregister-informationen, Stamm- und Haftungskapital, Firmenhistorie, Kommunikationsdaten, Branche, Niederlassungen, Immobilien
- Personenbezogene Informationen (rechtsformabhängig) wie z.B. Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, Beteiligungen, Inhaber, Vorstand, Komplementär
- Zahlungsinformationen (rechtsformabhängig) wie z.B. Negativmerkmale, Zahlungsweise, Höchstkreditempfehlung, Bankverbindungen, Geschäfts- und Bilanzzahlen, Bonitätsindex
Welche Produkte für den Bereich Konsumentenauskünfte stehen zur Verfügung?
Die Konsumenten-Auskunftsarten überprüfen bei Einzelpersonen ihre Bonität sowie ihr Zahlungsverhalten, und stellen dies in einem aussagekräftigen Scorewert dar. Bonitätsauskünfte bei Privatpersonen zielen darauf ab, zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung umfassende Informationen über die beauskunftete Person zu erhalten, um entsprechen risikobehaftete Geschäftsbeziehungen aufzudecken und zu reduzieren bzw. dementsprechend zu handeln.
Concheck Realtime:
Name / Kommunikationsdaten, weiche und harte Negativmerkmale zur Finanzlage wie z.B. Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Mahn- bzw. Inkassoverfahren, Verbindungen zu Firmen und Scorewert.
Concheck Realtime Jur.:
Name / Kommunikationsdaten, weiche und harte Negativmerkmale zur Finanzlage wie z.B. Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Mahn- bzw. Inkassoverfahren, Verbindungen zu Firmen, Aktenzeichen bzw. Amtsgericht des letzten Eintrages und Scorewert.
Welche Produkte aus dem Bereich Firmenauskünfte stehen zur Verfügung?
Planen Sie mit einer Firma eine Geschäftsbeziehung auszunehmen? Dann können Sie sich mit den vier Produkten der Firmenauskünfte im Online-Portal Einblick über die wichtigsten Informationen erhalten. Wählen Sie die Auskunft aus, welche Ihnen die gewünschten Informationen liefert.
Finanz-Check:
Firmierung/Kommunikationsdaten, Höchstkredit, Hinweis auf Negativmerkmale, Bonitätsindex, Zahlungsverfahren und Negativmerkmale zur Finanzlage
Boni-Check:
Firmierung/Kommunikationsdaten, Höchstkredit, Rechtsformdaten wie z.B. Gründungsdatum, Handelsregisterdaten, Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer sowie Haftungs- bzw. Stammkapital, Geschäftsgegenstand/Branche, Hinweis aus Negativmerkmale, Bonitätsindex, Zahlungsverfahren, Geschäftszahlen und Negativmerkmale zur Finanzlage
Firmenkurzauskunft:
Firmierung/Kommunikationsdaten, Höchstkredit, Rechtsformdaten wie z.B. Gründungsdatum, Handelsregisterdaten, Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer sowie Haftungs- bzw. Stammkapital, Geschäftsgegenstand/Branche, Negativmerkmale, Bonitätsindex, Zahlungs-verfahren, Geschäftszahlen, Bankverbindungen und Negativmerkmale zur Finanzlage
Firmenvollauskunft:
Firmierung/Kommunikationsdaten, Höchstkredit, Rechtsformdaten wie z.B. Gründungsdatum, Handelsregisterdaten, Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer sowie Haftungs- bzw. Stammkapital, weitere Funktionen bzw. Beteiligungen, Niederlassungen, Beteiligungen, Firmenhistorie, Geschäftsgegenstand/Branche, Negativmerkmale, Bonitätsindex, Zahlungsverfahren, Geschäftszahlen, Bankverbindungen, Immobilien, Bilanzen (sofern vorhanden) und Negativmerkmale zur Finanzlage
Was sagt das Ampelsystem aus?
Mit Hilfe des Ampelsystems in den Farben grün, gelb und rot wird der Bonitätsindex bei Firmenauskünften sowie der Scorewert bei Konsumentenauskünften visualisiert. Grün bedeutet demnach eine gute Bonität, rot eine sehr hohe Ausfallwahrscheinlichkeit.
Scorewert von 1,0 - 2,5: Ampel grün
Scorewert von 2,6 - 2,9: Ampel gelb
Scorewert von 3,0 - 6,0: Ampel rot
Scorewert von 0,0: Ampel grau
Es kann der Fall eintreten, dass bei einer Konsumentenauskunft der Scorewert 0,0 / graue Ampel angezeigt wird. Dieser Scorewert bedeutet, dass die angefragte Person bzw. Adresse möglicherweise gesperrt ist oder in den zur genutzten Datenbanken der Auskunftei maschinell nicht gefunden werden konnte. Ebenso kann die angefragte Person bzw. Anschrift zwar gefunden werden, es liegen aber keine Bonitätsinformationen vor. Aus diesen Gründen ist eine Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos nicht möglich. Bei Firmen steht eine graue Ampel dafür, dass das abgefragte Unternehmen mit dem Ausfallrisiko der durchschnittlichen Marktausfallrate eingestuft worden ist, weil zu ihm innerhalb des Datenbestandes der Auskunftei nicht genügend Informationen vorliegen.
Was ist der Abfragegrund?
Für Bonitätsabfragen zu Privatpersonen muss ein Grund angegeben werden. Als Gründe stehen vier definierte Gründe zur Auswahl zur Verfügung (Forderung, Bonitätsauskunft, Geschäftsanbahnung, Kreditanfrage).
Was sind Negativmerkmale?
Negativmerkmale umfassen folgende Merkmale wie z.B. Haftanordnung, eidesstattliche Versicherung, Verbraucherinsolvenzen, Inkassoverfahren oder mögliche Vergleiche. Hier ist bei Ihrer Entscheidung besondere Vorsicht geboten und Sie sollten sich gut überlegen, ob und wie Sie mit dieser Person eine Geschäftsbeziehung eingehen, da das Ausfallrisiko als sehr hoch eingestuft wird. In der Bonitätsauskunft sind diese Negativmerkmale mit der Anzahl, dem entsprechenden Datum und der jeweiligen Summe, soweit vorhanden, erfasst. Eine Zuordnung der Negativmerkmale erfolg ausschließlich über das eindeutige Geburtsdatum einer Privatperson und nicht über die Adressdaten. Lag in der Vergangenheit ein hartes Negativmerkmal vor, wird die abgefragte Person erst nach einem längeren Zeitraum in seiner Bonität hoch gestuft bzw. seinem derzeitigen Zahlungsverhalten angepasst. Dies erfolgt schrittweise, auch, wenn eine Löschung des Negativmerkmales vorgenommen worden ist.
In der Bonitätsauskunft steht "Anzahl der Negativmerkmale"?
Hinter diesem Ausdruck "Anzahl der Negativmerkmale Anzahl der Einträge" ist in der Bonitätsauskunft immer eine Zahl zu finden, da damit die Anzahl der weichen als auch harten Negativmerkmale deutlich wird, die einer Privatperson über das Geburtsdatum eindeutig zugeordnet werden können.
Die Zahl 0 bedeutet, dass keine Negativmerkmale dieser Person zugeordnet werden können. Die Zahl 1 bedeutet, dass ein Negativmerkmal, die Zahl 2, dass zwei unterschiedliche Negativmerkmale, die Zahl 3, dass drei unterschiedliche Negativmerkmale vorliegen. Bei dem Beispiel liegen zwei Negativmerkmale vor.
Jedes Merkmal ist dann in der Bonitätsauskunft einzeln aufgeführt (Negativmerkmal #1, #2). Sofern vorhanden, sind die Beträge in Euro z.B. beim Inkassoverfahren Summe der Hauptforderung und das Datum z.B. bei der Haftanordnung erkennbar. Sind zwei gleiche Negativmerkmale vorhanden, ist dies unter "Anzahl der Einträge zur Negativ-Art" mit der Zahl 2 erkennbar. Bei diesem Beispiel liegt somit nur ein Negativmerkmal des Negativ-Art-Code 3 vor. Zudem sind das Aktenzeichen, die Postleitzahl und der Ort des Amtsgerichtes vorhanden, bei dem die Eidesstattliche Versicherung geführt wird.
Bei Negativmerkmalen wird von Negativ-Art-Code und Negativ-Art-Text gesprochen?
Jedes Negativmerkmal verfügt über einen spezifischen Code, der den Negativ-Art-Text verkürzt wiedergibt. Der Negativ-Art-Text stellt somit das Negativmerkmal in seiner verbalen Form dar. Die Negativ-Codes unterscheiden sich zwischen Konsumenten- und Firmenauskünften.
Konsumentenauskünfte:
1 = Konkurs
3 = Eidesstattliche Versicherung
5 = Haftanordnung
11 = Insolvenzverfahren
21 = Inkassoverfahren
22 = Inkassoüberwachungsverfahren
Firmenauskünfte:
1 = Konkurs
2 = Zwangsvollstreckung
3 = Eidesstattliche Versicherung
4 = Vergleich
5 = Haftanordnung
6 = Wechselprotest
7 = Vollstreckungsbescheid
11 = Insolvenzverfahren
20 = Mahnbescheid
21 = Inkassoverfahren
22 = Inkassoüberwachungsverfahren
Was liegt vor, wenn es keine Daten zu einer Firma oder Person in der Bonitätsauskunft gibt?
In der Eingabemaske des Online-Bonitätsportals sind Pflichtfelder definiert. Diese Pflichtfelder müssen gefüllt sein, damit Auskunftsdaten zurückgemeldet werden können. Ebenso können bei Konsumentenauskünften nur Privatpersonen und Inhaber von Einzelunternehmen abgefragt werden, keine Unternehmungen oder Firmen. Gleiches gilt auch für Firmenauskünfte. Zu beachten ist, dass Einzelunternehmungen direkt eine Konsumentenauskunft abgefragt werden müssen. Erfolgt dennoch eine Eingabe über eine Firmenauskunft, können keine Ergebnisse angezeigt werden.
Was ist ein Wohnscore?
Mikrogeographische Daten bilden den Wohnscorewert, der sich auf konkrete Häuser als bspw. Eduard-Pestel-Straße 7 bezieht. Hier können gute oder sehr schlechte Bonitäten von Privatpersonen innerhalb eines Hauses die individuellen, persönlichen Scorewerte in den entsprechenden Bonitätsauskünften beeinflussen. Dies erfolgt jedoch nur bis zu einem Scorewert von 2,9. Liegt der Scorewert zwischen 3,0 - 6,0, liegen weiche oder harte Negativmerkmale vor, die über das eindeutige Geburtsdatum direkt der jeweiligen Person zugeordnet werden können und somit unabhängig vom Wohnort sind.
Welche technischen Voraussetzungen werden für die Bonitätsprüfung benötigt?
Für die Benutzung des Online-Bonitätsportals benötigen Sie eine Internetverbindung, die mindestens über den Standard des Internet Explorer ab Version 7.0 oder Mozilla Firefox ab Version 3.0 verfügt. Für den Download benötigen Sie den normalen Adobe Reader und für den Ausdruck der erstellten Online-Bonitätsauskunft einen funktionsfähigen Drucker.
Werden zusätzliche Gebühren fällig?
Nein, die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH erhebt keine einmalige, monatliche oder jährliche Grund- oder Nutzungsgebühr. Für die Einrichtung eines Benutzeraccounts fallen ebenso keine Kosten an.
Was ist, wenn die Datenmengen, die abgefragt werden sollen, größer werden?
Wenn die zu verarbeitende Datenmenge für Bonitätsprüfungen größer wird und eine manuelle Eingabe in das Online-Bonitätsportal zu zeitaufwendig ist, können Bonitätsauskünfte entweder im Batchverfahren (Dateiaustausch) oder mit Hilfe des speziellen Input-Konverters durchgeführt werden. Bei diesen beiden Verfahrensarten können ggf. Kosten für die Einrichtung, Schnittstellen, Integration etc. entstehen. Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.










