Selbstauskunft
Seit dem 01.04.2010 ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Verbraucher eine sog. Selbstauskunft pro Jahr kostenlos. Wie im Gesetz vorgesehen kann für weitere jährliche Selbstauskünfte ein Entgelt erhoben werden, wenn die in § 34 Abs. 8 BDSG definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH keine Scorewerte berechnet oder speichert. Gleiches gilt für Bonitätsanfragen und den damit verbundenen Daten, diese werden nur bei den von uns angefragten Auskunftteien vorgehalten und gespeichert. Die Beantragung einer Selbstauskunft ist daher nur sinnvoll, wenn Sie bereits als Schuldner von uns kontaktiert worden sind.
Um eine Selbstauskunft bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben in schriftlicher Form:
- Nachname und ggf. Geburtsname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
- Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)
Deutscher Staatsbürger:
Zur Eindeutigen Identifizierung der zu beauskunftenden Person benötigen wir ferner eine lesbare Kopie des Personalausweises. (bitte Vorder- und Rückseite). Informationen, die nicht zu den vorstehenden Angaben gehören (z.B. Ausweisnummer) können selbstverständlich geschwärzt werden.
Bürger anderer Staaten:
Eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der aktuellen, gültigen Meldebestätigung.
Bitte schicken Sie die vorstehenden Angaben an folgende Anschrift:
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück










