Inkasso Glossar
Begriffe der Finanzwelt schnell auf den Punkt gebracht
Sie suchen nach einer Erläuterung für einen bestimmten Rechts- oder Inkassobegriff? Über unser alphabetisches Stichwortverzeichnis stellen wir Ihnen die Erklärung für verschiedene Finanzbegriffe zur Verfügung.
(Ohne Gewähr)
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Begriffserklärung zum Thema: Verzugsschaden
Gemäß §286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung. (Kostenerstattungsanspruch). Der Gläubiger hat allerdings nach §254 Abs. 2 BGB dafür zu sorgen, dass der Schaden auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt (Schadensminderungspflicht).










