Hotline
+49(0)180-5-234 225 *
*(0,14 EUR /Min. dt. Festnetz - dt. Mobilfunkpreise max. 0,42 EUR /Min.)
 
BDUI Mitglied Mitglied im Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU)

Tüv geprüftes Inkasso

Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu Favoriten.de hinzufügen
Schufa Holding AG
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.V. GoGreen mit der deutschen Post AG

2011: Weniger Firmeninsolvenzen als im Vorjahr

Geschrieben von Osterwald am 23.01.12 um 14:10 Uhr • Artikel lesen

30.294 Firmen haben im Jahr 2011 ihre Zahlungsunfähigkeit gemeldet. Das sind 6,2 % (1.986 Firmen) weniger als im Vorjahr. Somit erreicht die Zahl der Firmeninsolvenzen wieder das Niveau vor der Finanzkrise, nur 2007 hat es weniger Insolvenzen gegeben.

Kompletten Artikel lesen »

117 Views

Inkasso ist Vertrauenssache

Geschrieben von Osterwald am 20.12.11 um 13:13 Uhr • Artikel lesen

"Balanceakt zwischen Halten der Kundenbeziehung, erfolgreichem Forderungseinzug und Wahl des Inkassopartners!"

Zu diesem Thema veröffentlichte der Weser-Ems-Manager in seiner aktuellen Ausgabe 12/2011 einen redaktionellen Beitrag.

Kompletten Artikel lesen »

309 Views

EZB senkt Leitzinsen auf 1,25 %

Geschrieben von Osterwald am 21.11.11 um 9:28 Uhr • Artikel lesen

Der neue EZB-Präsident Mario Draghi senkt als erste Tat im neuen Amt die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB). Weil sich die Hinweise für eine wirtschaftliche Flaute im Euroraum verdichten, veränderte die EZB die Leitzinsen von 1,50 auf 1,25 Prozent.

Kompletten Artikel lesen »

448 Views

Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst nutzt die telefonische Ansprache als weiteren Kommunikationsweg, um mit seinen Schuldnern im Inkassoverfahren in Kontakt zu treten. Sinn und Zweck des Telefonats ist es, den säumigen Schuldner mit der offenen Forderung zu konfrontieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu vereinbaren.

Kompletten Artikel lesen »

932 Views

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2011

Geschrieben von Osterwald am 01.08.11 um 8:30 Uhr • Artikel lesen

Zum 01.07.2011 gilt die neue Pfändungsfreigrenze voraussichtlich für die kommenden zwei Jahre bis zum 30.06.2013. Gemäß § 850c Abs. 2a Zivilprozessordnung (ZPO) ist die Pfändungstabelle im zweijährigen Abstand anzupassen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz steigt die Pfändungsfreigrenze von 989,99 € auf 1029,99 € - also 40,00 € - an.

Kompletten Artikel lesen »

1349 Views

1/14 Zur Seite 2 » 14»
RSS-Feed (Einträge) abonnieren Einträge