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Factoring

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Factoring: Beim Factoring übergibt ein Unternehmen Forderungen gegen ihre Schuldner an einen Factor. Dies ist üblicherweise ein Inkassounternehmen oder eine Bank. Diese Abtretung wird in einem speziellen Factoring-Vertrag festgehalten. Diese Vorgehensweise nennt man echtes Factoring und stellt den Forderungskauf dar, sodass der Factor das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit der Forderungen übernimmt. Das Unternehmen bekommt abzüglich vorher
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Fälligkeit

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Fälligkeit: Unter den Begriff der Fälligkeit versteht man denjenigen Zeitpunkt eines Anspruchs, ab dem der Gläubiger seine Leistung fordern oder auch bis wann der Schuldner seine Leistung erbringen muss. Sie ist die Basis für den Schuldnerverzeug, der in § 286 BGB geregelt ist. Die Fälligkeit kann vertraglich durch die Festlegung eines Zahlungsziels wie bspw. Fälligkeit
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Fenca

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Fenca: Die Federation of European National Collection Associations ist der europäische Inkassoverband – kurz FENCA genannt. Dieser wurde 1993 gegründet und beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Gesetzgebung in Europa, die für die Inkassobranche wichtig ist. Seit 1993 haben sich mehr als 20 Länder der FENCA angeschlossen und arbeiten in ihr aktiv mit.
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Fiduziarische Abtretung

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Fiduziarische Abtretung: Tritt ein Zedent seine Forderungen zu einem bestimmten Zweck wie der Einziehung dieser an einen Zessionar ab, wird dieser Vorgang als fiduziarische bzw. treuhänderische Abtretung genannt. Der Zessionar tritt im Außenverhältnis gegenüber den Schuldnern mit allen Rechten und Pflichten auf. Im Innenverhältnis jedoch bleibt der Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderungen. Man spricht
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Forderung

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Forderung: Besteht ein Vertragsverhältnis, so hat der Gläubiger einen vertraglichen oder rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Leistung. Diese Leistung kann z.B. eine Geldforderung sein. Wird diese Forderung seitens des Schuldners nicht erfüllt, kann der Gläubiger diese an ein Inkassounternehmen zur Bearbeitung abgeben.  
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Forderungsbeitreibung

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Forderungsbeitreibung: Dieser Begriff findet häufig im Inkassowesen Verwendung, wenn man über den Forderungseinzug spricht. Das Inkassoverfahren führt ein Inkassounternehmen in verschiedenen Stufen und mittels unterschiedlicher Instrumente durch. Die Forderungsbeitreibung ist positiv abgeschlossen, wenn der Schuldner die Forderung nebst entstandener Kosten bezahlt hat.
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Forderungskauf

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Forderungskauf: Bedeutungsgleich für den Forderungskauf wird der Begriff des Factorings verwendet. Im Prozess des Forderungskaufs verkauft ein Gläubiger offene Forderungen z.B. an ein Inkassounternehmen. Mit dem Kauf übernimmt das Inkassounternehmen alle Rechte und Pflichten der Forderung gegen den Schuldner und wird ihr wirtschaftlicher Eigentümer. Weitere Informationen unter Factoring.
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Forderungsmanagement

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Forderungsmanagement: Werden offene Forderungen verwaltet, eingezogen oder realisiert, so werden alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die ein Inkassounternehmen in diesem Zusammenhang durchführt, unter dem Begriff Forderungsmanagement zusammengefasst. Ein Unternehmen kann ein Inkassounternehmen für das gesamte Forderungsmanagement oder auch nur für einzelne Aufgaben daraus beauftragen.
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Forderungspfändung

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Forderungspfändung: Besteht eine mögliche Forderung eines Schuldners gegenüber eines Dritten, so kann diese mittels Forderungspfändung gepfändet werden. Damit dies geschehen kann, muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird meistens mit der Kurzform PfÜB verwendet. Er bewirkt die Pfändung sowie die entsprechende Überweisung der Forderung an den
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Frist

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Frist: Mit der Angabe eienr Frist, wird ein Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung durchgeführt werden muss. Am häufigsten trifft man im Forderungsmanagement auf die Verjährungsfrist, mit ihrem Ablauf ist die Forderung verjährt und kann nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden.
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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