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Lastschrift

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lastschrift: Für den Einzug einer Lastschrift gibt es zwei gängige Formen – den Abbuchungsauftrag und die Einzugsermächtigung. In beiden Fällen wird die Bank beauftragt, einen gewissen Betrag vom Konto des Leistungsverpflichteten für einen Leistungsempfänger einzuziehen oder abzubuchen.  
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Leasing

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Leasing: Wenn ein Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Sache entgeltlich auf Basis eines Leasingvertrags für einen längerfristigen Gebrauch überlässt, spricht man vom klassischen Leasing. Der Leasingnehmer erhält die Pflicht der Instandhaltung, der Behebung von auftretenden Sachmängeln und Beschädigungen sowie die Gefahr des Untergangs.  
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Lebensversicherung und Pfändung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lebensversicherung und Pfändung: Bei einer Pfändung können auch kapitalbildende Lebensversicherungen geprüft und mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden. Ob diese vorhanden sind, kann der Gläubiger aus der Vermögensauskunft entnehmen, da der Schuldner verpflichtet ist, diese dort anzugeben. Die Versicherungsgesellschaft tritt bei dieser Pfändung als Drittschuldner auf.
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Liquidität

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Liquidität: Verfügt ein Unternehmen über genügend finanzielle Mittel, sodass es jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, spricht man von einer guten Liquidität. Im Finanz- und Rechnungswesen werden die Kennzahlen der ersten, zweiten und dritten Liquidität erhoben. Man sich davon, dass das Unternehmen solvent ist.  
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Lohnpfändung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lohnpfändung: Hat ein Arbeitnehmer Schulden, kann der Gläubiger mit einem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt beim Arbeitgeber das Gehalt pfänden. Diese Art der Pfändung ist für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – meist unangenehm. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Drittschuldner. Anhand der Lohnpfändungstabelle wird das nicht pfändbare Einkommen ermittelt, der darüberliegende Betrag
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Lohnpfändungstabelle

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lohnpfändungstabelle: Zur Bearbeitung einer Lohnpfändung ist die Lohnpfändungstabelle ein hilfreiches Instrument, da sich aus ihr das pfändbare Einkommen ergibt. Sie berücksichtigt die festgelegten Pfändungsfreigrenzen und Kriterien wie z.B. die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, die mit dem Schuldner in einem Haushalt leben.
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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