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Sachpfändung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Sachpfändung: Befinden sich bewegliche Gegenstände im Besitz des Schuldners, kann der Gläubiger diese pfänden lassen, sofern der entsprechende Titel und Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vorliegt. Ist eine Sache mit dem Dienstsiegel durch den Gerichtsvollzieher markiert, gilt sie als gepfändet und wird dem Schuldner weggenommen. Durch den öffentlichen Verkauf der gepfändeten Sachen – in der Regel durch Versteigerungen
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SCHUFA

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
SCHUFA: Unter der SCHUFA versteht man die deutsche Schutzgemeinschaft von Unternehmen und Kreditinstituten zur Kreditsicherung, welche ihren Firmensitz in Wiesband hat. In der SCHUFA sind rund 59 Millionen Deutsche gespeichert, es liegen rund 317 Millionen Kreditinformationen in der Datenbank vor. Einsehbar sind Bankkonten, Kredit- und Leasingvertrage sowie sonstige dauerhafte Verträge wie ein Handyvertrag. Drei Jahre
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Schuldanerkenntnis

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldanerkenntnis: Unter einem Schuldanerkenntnis versteht man eine Tat, mit der ein Schuldner die Forderung anerkennt. Dies kann z.B. eine Teilzahlung auf eine Forderung sein.  
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Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches: Hat der Schuldner eine offene Forderung, muss er als erstes den Versuch der außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubiger vornehmen. Dies kann bspw. durch eine Ratenzahlung oder Stundung erfolgen. In der Regel werden Schuldner dabei von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt unterstützt. Erfolgt dieser außergerichtliche Einigungsversuch nicht, kann im weiteren Verlauf eine gerichtliche Einigung
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Schuldenbereinigungsverfahren, gerichtliches

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldenbereinigungsverfahren, gerichtliches: Wenn es innerhalb eines außergerichtlichen Einigungsversuchs zu keiner Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner kommt, so kann der Schuldner den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Parallel dazu muss er allerdings einen Antrag auf die entsprechende Restschuldbefreiung bei Gericht stellen. Die Verbraucherinsolvenz gilt dann als vorläufig eröffnet.  
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Schuldner

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldner: Wer gegenüber einem Gläubiger eine Leistung schuldet, wird Schuldner genannt und wird in einem Verfahren zum Anspruchsgegner. Die geschuldete Leistung ergibt sich in der Regel aus einem Vertrag, den der Schuldner mit dem Gläubiger geschlossen hat.  
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Schuldnerschutz

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldnerschutz: Da es sich im Inkassorecht um unstrittige Forderungen handelt, spielt der Schuldnerschutz eine geringe Rolle. Ansonsten ist diese Begrifflichkeit sowohl im materiellen Recht als auch im Prozessrecht zu finden. Sie soll den Schuldner vor übermäßigen Beanspruchung durch Gläubiger oder Gerichte bewahren. Teilweise ist damit auch der Verbraucherschutz gemeint.
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Schuldnerverzug

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldnerverzug: Leistet ein Schuldner trotz Mahnung nicht, ist er in Verzug und muss für den Verzugsschaden aufkommen. Wurde die Leistung mit einem Kalenderdatum versehen, ist keine Mahnung notwendig, um in Verzug zu geraten. Spätestens nach 30 Tagen tritt, nachdem die Rechnung zugegangen ist, automatisch der Verzug ein. §284 BGB  
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Schuldrechtsreform

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldrechtsreform: 2002 wurde das Schuldrecht umfassend modernisiert. Es gab dabei grundlegende Änderunge. Die regelmäßige Verjährung beträgt gemäß §195 BGB 3 Jahre. Die Verjährung beginnt demnach zum Ende des Jahres, wann der Anspuch entstanden ist. Weitere Fristen sind 10 und 30 Jahre. Auch hat sich geändert, dass die in §204 definierten Gründe die Verjährung nicht mehr
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Sicherungsabtretung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Sicherungsabtretung: Die Sicherungsabtretung ist auch unter dem Begriff Sicherungszession bekannt, welche zu den bürgschaftsähnlichen Sicherheiten eines Kredits gehört. Im Gesetz wird die Sicherungsabtretung allerdings nicht extra geregelt. Kredite können dadurch besichert werden, dass Forderungen und andere Rechte des Kreditnehmers an das kreditgebende Kreditinstitut abgetreten werden. Es wird ein entsprechender Abtretungsvertrag geschlossen.    
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