Hier die FAQ zum Download als PDF-Dokument:
FAQ: Schuldner
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen:
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Bin ich verpflichtet, die Gesamtsumme – einschließlich der Inkassokosten – zu zahlen?
Ja, nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, welches der Gläubiger für die Beitreibung der offenen Forderung beauftragt hat. Eine Zahlung an den Gläubiger, nachdem der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH eingeschaltet worden ist, entbindet Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung der Inkassokosten.