Vollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren versteht sich ADU Inkasso als neutrale Instanz zwischen Ihnen und Ihrem Schuldner. Wir kümmern uns um die gesamte Organisation des Verfahrens und halten unsere Mandanten vom Auftakt bis zum Abschluss des Vollstreckungsverfahrens auf dem Laufenden.

Die Zusammenarbeit von ADU Inkasso mit fachlich versierten Vertragsanwälten und Institutionen stellt für unsere Auftraggeber sachgerecht durchgeführte und rechtlich einwandfreie Vollstreckungsverfahren sicher. Grundlage des Vollstreckungsverfahrens ist ein so genannter Titel in vollstreckbarer Ausfertigung (Stichwort „Vollstreckungsklausel“ ). Ist der Titel zustellbar, steht dem Auftakt eines Vollstreckungsverfahrens nichts im Weg.

Vollstreckungsverfahren

Ziel des Vollstreckungsverfahrens ist es, eine Zahlung mit Unterstützung staatlicher Stellen zu erwirken. Eine Zwangsvollstreckung eröffnet den Gläubigern unter anderem folgende Möglichkeiten:

  1. Der Gläubiger kann eine Vollstreckung in das „bewegliche und unbewegliche Vermögen“ des Schuldners hinein veranlassen.
  2. Die Maßnahmen gegen den Schuldner reichen bis hin zur Lohnpfändung.
  3. Der Gläubiger kann Konten des Schuldners pfänden.
  4. Der Schuldner kann zur Abgabe einer Vermögensauskunft gezwungen werden.

ADU Inkasso veranlasst in Ihrem Auftrag Zwangsvollstreckungen, so dass Ihre Ansprüche erfüllt werden. Sollte Ihr Schuldner im Moment der Zwangsvollstreckung nicht liquide sein, oder aber dessen Mittel unterhalb der Pfändungsgrenze liegen, bietet ADU Inkasso die Langzeitüberwachung Ihrer Inkassoforderung als nachhaltige Alternative an. Maßnahmen aus dem Überwachungsinkasso greifen, wenn periodische Bonitätsprüfungen eine Veränderung der Schuldnerfinanzen signalisieren.