Vermögensauskunft:

Ihre Vorgänger waren die Eidesstattliche Versicherung und der Offenbahrenseid. Nun löst die Vermögensauskunft diese beiden Begrifflichkeiten ab. Ebenso wie die beiden Vorgänger hat die Vermögensauskunft das Ziel, dass ein Gläubiger einen Überblick über das Vermögen und die Finanzssituation des Schuldner erlangen kann. Abgenommen wird die Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher, der vom Gläubiger oder stellvertretend durch ein Inkassounternehmen entsprechend beauftragt werden muss. Die Vermögensauskunft wird für zwei Jahre in elektronischer Form bei einem Zentralen Vollstreckungsgericht gespeichert.

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