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Mahnbescheid

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnbescheid: Befindet sich ein Gläubiger mit seiner Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren, kann er auf Antrag bei Gericht den Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen. Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Der Zeitpunkt gilt ab Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Auf den Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid, auch den der Gläubiger bei Gericht
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Mahnverfahren, gerichtlich

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnverfahren, gerichtlich: Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid,
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Mängelgewährleistung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mängelgewährleistung: In der Regel hat der Käufer einen Anspruch darauf, dass sein Mangel durch Nachbessern behoben wird oder eine Ersatzlieferung die mangelbehaftete Ware austauscht. Dies kann jedoch entfallen, wenn der Mangel nicht oder nicht mit zumutbaren Aufwendungen ausgeräumt werden kann. Der Käufer muss dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine Nachfrist setzen, sofern der Verkäufer der
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Mengeninkasso

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mengeninkasso: Mittlerweile haben sich verschiedene Spezialisierungen von Inkassounternehmen herausgebildet. Der Markt stellt unterschiedlichen Anforderungen an die Unternehmen. Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH hat sich u.a. auf das Mengeninkasso focussiert. Von Mengeninkasso spricht man, wenn Unternehmen eine große Anzahl an offenen Forderungen in die Bearbeitung eines Inkassounternehmens geben. Für diese Bearbeitung ist bestimmtes Know-How, Kompetenzen
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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