Mahnverfahren, gerichtlich:
Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid, kann der Gläubiger nur noch in das streitige Verfahren wechseln und Klage einreichen. Erfolgt dies nicht, kann der Gläubiger einen entsprechendes Vollstreckungstitel beantragen. Mit diesem Titel kann der Gläubiger dann alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einleiten. Erhebt dieser allerdings Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, ist wieder der Weg über die Klage zu gehen.