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Glossar
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IBAN

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
IBAN: Die IBAN ist eine global gültige Nummer für ein Girokonto. Im Rahmen der SEPA-Umstellung sind die IBAN und BIC für die Kontonummer und die Bankleitzahl zur Vereinheitlichung und Vereinfachung im Zahlungsverkehr eingeführt worden.
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Inkasso

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkasso: Unter dem Begriff Inkasso wird die gewerbliche Beitreibung bzw. die Einziehung fälliger Forderungen definiert. Ursprünglich kommt dieser Begriff aus dem Bankwesen. Das Inkasso kann treuhänderisch oder als Forderungskauf durchgeführt werden.  
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Inkassobüro

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassobüro: Alternativ zu der Bezeichnung Inkassounternehmen wird auch der Begriff Inkassobüro verwendet.
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Inkassogebühren

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassogebühren: Unter Inkassogebühren versteht man die Gebühren, die einem Schuldner belastet werden, wenn für den Einzug seiner Forderung durch den Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt worden ist. Voraussetzung für die Berechnung an den Schuldner ist, dass sich dieser in Verzug befindet. Dann muss dieser den Verzugsschaden begleichen (§286 Abs. 1 BGB). Die Höhe der Inkassogebühren richten
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Inkassogesellschaft

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassogesellschaft: Der Begriff Inkassogesellschaft ist eine gewerbliche Institution, die sich um den Forderungseinzug für Mandanten kümmert. Allerdings wird in der Praxis dieser Begriff nicht mehr verwendet, man spricht in diesem Fall von einem Inkassounternehmen. In einigen Firmenbezeichnungen findet der Begriff allerdings noch Verwendung.
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Inkassokontor

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassokontor: Bei der Firmierung Inkassokontor handelt es sich um einen veralteten Begriff, der so nicht mehr in der heutigen Zeit verwendet wird. Einige Inkassounternehmen führen ihn jedoch noch in ihrem Firmennamen fort. Unter dem Inkassokontor versteht man ein Inkassounternehmen, das gewerblich den Forderungseinzug für Unternehmen übernimmt.
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Inkassoservice

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassoservice: In der Vergangenheit gab es für ein Inkassounternehmen verschiedene Begriffe wie z.B. Inkassoservice, Inkassokontor oder auch Inkassobüro. Die Bezeichnung Inkassounternehmen hat sich allerdings durchgesetzt. Darunter wird ein gewerblich geführtes Unternehmen verstanden, dass sich mit dem Geschäftsfeld des Einzugs offener Forderungen beschäftigt.  
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Inkassounternehmen

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassounternehmen: Ein Gewerbebetrieb, der sich professionell mit dem Einzug offener Forderungen für Gläubiger beschäftigt, wird Inkassounternehmen genannt. Der Einsatz eines Inkassounternehmens wird entweder durch eine fiduzarische Abtretung oder durch eine Inkassovollmacht geregelt. Alle weiteren Maßnahmen der Beauftragung und Details der Geschäftsbeziehung werden im Inkassovertrag vereinbart. Damit ein Inkassounternehmen aktiv werden kann, benötigt es eine bestimmte
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Inkassovertrag

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassovertrag: Der zwischen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger geschlossene Inkassovertrag entspricht einem Geschäftsbesorgungsvertrag. Dieser ist in Paragraph 675 BGB geregelt. Als Anlage zum Inkassovertrag gehören i.d.R. die Inkassovollmacht und eine Art Stammdatenblatt.
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Inkassovollmacht

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassovollmacht: Erteilt ein Gläubiger einem Inkassounternehmen eine Inkassovollmacht, bleibt er weiterhin Eigentümer seiner Forderungen. Das Inkassounternehmen darf lediglich die Dienstleistungen durchführen, die beide Parteien im Inkassovertrag vereinbart haben. Darüberhinaus darf das Inkassounternehmen alle Maßnahmen mit dem Schuldner vornehmen, die zur Beitreibung der Forderung dienlich sind wie z.B. Absprachen, Vereinbarungen.  
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Glossar

Viele Begriffe und Sachverhalte des Forderungs- und Debitorenmanagements haben branchentypische Bedeutungen und umfassen mitunter strenge rechtliche Implikationen. Wie war das noch gleich mit der fiduziarischen Abtretung? Schauen Sie doch direkt einmal nach. Das Inkasso-Glossar von ADU Inkasso weist Ihnen ab sofort die Richtung.

Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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