Inkassogebühren:

Unter Inkassogebühren versteht man die Gebühren, die einem Schuldner belastet werden, wenn für den Einzug seiner Forderung durch den Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt worden ist. Voraussetzung für die Berechnung an den Schuldner ist, dass sich dieser in Verzug befindet. Dann muss dieser den Verzugsschaden begleichen (§286 Abs. 1 BGB). Die Höhe der Inkassogebühren richten sich in der Regel nach dem RVG.

 

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