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Glossar
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Klage

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Klage: Erhebt ein Schuldner Einwände gegen eine Forderung und der Gläubiger möchte diese gerichtlich geltend machen, kann er Klage erheben. Bleibt die Forderung unbestritten, besteht zudem die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Ein Inkassounternehmen darf nur unstrittige Forderungen bearbeiten, somit muss der Gläubiger für die Klageerhebung einen Rechtsanwalt beauftragen. Forderungen mit einem Wert unter 5000
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Konkurs

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Konkurs: Der Begriff Konkurs wird oft analog zum Begriff Insolvenz verwendet und beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Weitere Details sind unter dem Begriff Insolvenz zu lesen.
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Kontenpfändung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Kontenpfändung: Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann ein Gläubiger eine Kontopfändung bei der Bank des Schuldners beantragen und durchführen lassen. Die Bank ist damit ein Drittschuldner. Viele Schuldner in Deutschland verfügen über ein Girokonto, über das sie auch ihre laufenden Geldgeschäfte abwickeln. Daher handelt es sich bei der Kontopfändung um die häufigste Pfändungsart. Trotz Pfändung
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Kostenerstattungsanspruch

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Kostenerstattungsanspruch: Beim Kostenerstattungsanspruch handelt es sich um den Anspruch des Gläubigers auf Ersatz seiner entstandenen Kosten, die durch die eigene Forderungsbeitreibung selbst oder z.B. durch ein Inkassounternehmen verursacht worden sind.
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Kreditoren

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Kreditoren: Schuldner werden als Debitoren bezeichnet, Kreditoren hingegen sind die Gläubiger einer Forderung. In der Finanzbuchhaltung versteht man unter Kreditoren und deren Kreditorenbuchhaltung die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Kreditgebern (Lieferanten).  
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Kreditwürdigkeit

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Kreditwürdigkeit: Benötigt jemand einen Kredit, wird er auf seine Kreditwürdigkeit hin geprüft, ob er unter persönlichen und sachlichen Aspekten einen Kredit erhalten kann. Dabei spielen Zahlungsmoral, Zuverlässigkeit und persönliche Qualifikation eine Rolle. Zudem ist die Vermögens- bzw. Finanzlage des Kreditnehmers ein wichtiges Kriterium. Fraglich ist jedoch, wie die zukünftige Zahlunsgwilligkeit und Zahlungsfähigkeit zu beurteilen ist,
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Glossar

Viele Begriffe und Sachverhalte des Forderungs- und Debitorenmanagements haben branchentypische Bedeutungen und umfassen mitunter strenge rechtliche Implikationen. Wie war das noch gleich mit der fiduziarischen Abtretung? Schauen Sie doch direkt einmal nach. Das Inkasso-Glossar von ADU Inkasso weist Ihnen ab sofort die Richtung.

Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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