Klage:
Erhebt ein Schuldner Einwände gegen eine Forderung und der Gläubiger möchte diese gerichtlich geltend machen, kann er Klage erheben. Bleibt die Forderung unbestritten, besteht zudem die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Ein Inkassounternehmen darf nur unstrittige Forderungen bearbeiten, somit muss der Gläubiger für die Klageerhebung einen Rechtsanwalt beauftragen. Forderungen mit einem Wert unter 5000 Euro werden am Amtsgericht, Forderungen mit einem höheren Wert am Landgericht verhandelt.