Juristische Person:

Hat eine Organisation eine eigene Rechtsfähigkeit, spricht man in der Regel von einer juristischen Person. Diese können z.B. Vereine, Stiftungen, Gemeinden sowie ebenfalls auch Kapitalgesellschaften wie eine AG oder GmbH sein. Dabei handelt es sich um juristische Personen des Privatrechts. Handlungsfähig sind juristische Personen durch ihre Organe wie z.B. den Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung oder den Geschäftsführer. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Anstalten, Gemeinden, Staat und Körperschaften.

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