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Glossar
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Was ist pfändbar?

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Was ist pfändbar?: Ein Gerichtsvollzieher kann im Rahmen einer Sachenpfändung bewegliche Sachen pfänden, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden und damit dem Schuldner gehören. Dies können z.B. Teppiche, TV-Geräte, Uhren oder auch Schmuck sein. Zudem kann der Gerichtsvollzieher aber auch die Hilfspfändung von Sparbüchern oder Versicherungsscheinen durchführen, sofern er diese in der Wohnung
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Was ist unpfändbar?

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Was ist unpfändbar?: Damit die wirtschaftliche Existenz nicht durch eine Pfändung zerstört wird, gibt es verschieden Dinge, die bei einer Pfändung nicht gepfändet werden dürfen. Zudem gibt es bei Konto- und Gehaltspfändungen Untergrenzen, sodass dem Schuldner eine Existenzminimum bleibt. In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche Ausnahmen genannt. In der Regel unpfändbar
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Widerspruch (gegen Mahnbescheid)

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Widerspruch (gegen Mahnbescheid): Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch beim Gericht einreichen, der den Mahnbescheid erlassen hat. In diesem Fall kann der Gläubiger nur noch ins streitigen Verfahren wechseln, um seine Forderung weiterhin geltend zu machen. Das streitige Verfahren muss wiederum eine Partei entsprechend beantragen.
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WIN-Prinzip

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
WIN-Prinzip: Die drei Buchstaben WIN stehen für wertschätzend, individuell und nachdrücklich. Nach diesem Prinzip arbeitet der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst bereits seit Jahren erfolgreich und realisiert so schnelle Liquidität für seine Mandanten. Das WIN-Prinzip wirkt und wird stetig weiter verbessert.
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Glossar

Viele Begriffe und Sachverhalte des Forderungs- und Debitorenmanagements haben branchentypische Bedeutungen und umfassen mitunter strenge rechtliche Implikationen. Wie war das noch gleich mit der fiduziarischen Abtretung? Schauen Sie doch direkt einmal nach. Das Inkasso-Glossar von ADU Inkasso weist Ihnen ab sofort die Richtung.

Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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