Widerspruch (gegen Mahnbescheid):

Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch beim Gericht einreichen, der den Mahnbescheid erlassen hat. In diesem Fall kann der Gläubiger nur noch ins streitigen Verfahren wechseln, um seine Forderung weiterhin geltend zu machen. Das streitige Verfahren muss wiederum eine Partei entsprechend beantragen.

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