Rechtsbehelf und Rechtsmittel:

Der Rechtsbefehl umfasst neben den förmlichen Gesuchen auch die formlosen und ist aus diesem Grund auch dem Rechtsmittel übergeordnet. Das Gericht entscheidet über den Rechtsbefehl. Dieser kann z.B. ein Widerspruch oder auch ein Einspruch sein. Ein bekanntes Rechtsmittel ist z.B. die Berufung. Hier wird in der nächst höheren Instanz die Entscheidung getroffen.

 

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