Einspruch:

Ist eine gerichtliche Entscheidung gefallen, kann man einen fristgebundenen Einspruch einlegen. Dieser Rechtsbehelf bewirkt, dass eine gerichtliche Entscheidung ggf. geändert, überprüft oder nachgebessert wird. Im Zivilrecht erfolgen Einsprüche oftmals gegen Versäumnisurteile oder Vollstreckungsbescheide. Im Steuerrecht hingegen wird in der Regel gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt.

 

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