Was ist pfändbar?:

Ein Gerichtsvollzieher kann im Rahmen einer Sachenpfändung bewegliche Sachen pfänden, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden und damit dem Schuldner gehören. Dies können z.B. Teppiche, TV-Geräte, Uhren oder auch Schmuck sein. Zudem kann der Gerichtsvollzieher aber auch die Hilfspfändung von Sparbüchern oder Versicherungsscheinen durchführen, sofern er diese in der Wohnung des Schuldners findet. Die Pfändung des Guthabens auf einem Sparbuch kann dann mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfolgen.

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