Vollstreckungsgericht:
Das Vollstreckungsgericht ist neben dem Gerichtsvollzieher das wichtigste Vollstreckungsorgan. Es ist zuständig für die Zwangsversteigerungen, die Zwangsverwaltungen, die Zwangshypotheken.
Das Vollstreckungsgericht ist neben dem Gerichtsvollzieher das wichtigste Vollstreckungsorgan. Es ist zuständig für die Zwangsversteigerungen, die Zwangsverwaltungen, die Zwangshypotheken.