Amtsgericht:

In Deutschland gibt es verschiedene Stufen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Eingangsstufe stellt das Amtsgericht dar, an dem überwiegend Verfahren des Zivil- und Strafrechts durchgeführt werden. Grundsätzlich besetzen Einzelrichter ein Amtsgericht (§ 22 Abs. 1 GVG).

 

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