Austauschpfändung:

Hat der Schuldner ein unpfändbares Objekt wie bspw. Bekleidung und der Gläubiger überlasst ihm dafür einen Ersatz oder den Betrag, den er für den Neukauf benötigt, wird dieser Vorgang Austauschpfändung genannt. Sie dient dazu, ein höherwertiges Objekt dann pfänden zu können.

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