Inkassovollmacht:

Erteilt ein Gläubiger einem Inkassounternehmen eine Inkassovollmacht, bleibt er weiterhin Eigentümer seiner Forderungen. Das Inkassounternehmen darf lediglich die Dienstleistungen durchführen, die beide Parteien im Inkassovertrag vereinbart haben. Darüberhinaus darf das Inkassounternehmen alle Maßnahmen mit dem Schuldner vornehmen, die zur Beitreibung der Forderung dienlich sind wie z.B. Absprachen, Vereinbarungen.