Inkassounternehmen:
Ein Gewerbebetrieb, der sich professionell mit dem Einzug offener Forderungen für Gläubiger beschäftigt, wird Inkassounternehmen genannt. Der Einsatz eines Inkassounternehmens wird entweder durch eine fiduzarische Abtretung oder durch eine Inkassovollmacht geregelt. Alle weiteren Maßnahmen der Beauftragung und Details der Geschäftsbeziehung werden im Inkassovertrag vereinbart. Damit ein Inkassounternehmen aktiv werden kann, benötigt es eine bestimmte Inkassoerlaubnis und ist bestenfalls Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Das Leistungsspektrum eines Inkassounternehmen kann sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren umfassen. Das Klageverfahren dürfen Inkassounternehmen jedoch nicht selbst durchführen, hierfür wird weiterhin ein Anwalt benötigt.