Treuhand-Inkasso:

Spricht ein Inkassounternehmen davon, dass es das sogenannte Treuhand-Inkasso anbietet, bedeutet das, dass der Gläubiger bei der Beauftragung des Inkassounternehmens wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Forderungen bleibt. Das Inkassounternehmen handelt im Sinne des Gläubigers, Vorgehensweisen werden im Inkassovertrag geregelt und festgelegt, die Erlöse werden an den Gläubiger ausgeschüttet.

 

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