Mahnbescheid:

Befindet sich ein Gläubiger mit seiner Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren, kann er auf Antrag bei Gericht den Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen. Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Der Zeitpunkt gilt ab Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Auf den Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid, auch den der Gläubiger bei Gericht beantragen muss.

 

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