Offenbarungseid:
Unter dem Offenbarungseid verstand man früher die eidesstattliche Versicherung, die den Schuldner dazu verlasste, seine Vermögensstruktur innerhalb der Zwangsvollstreckung offen zu legen. Sowohl der Begriff Offenbarungseid sowie die eidestattliche Versicherung werden nicht mehr verwendet, da sie 2014 durch die Vermögensauskunft abgelöst worden sind.