Eidesstattliche Versicherung:
Der Offenbarungseid wird durch die eidesstattliche Versicherung ausgewechselt. Die eidesstattliche Versicherung verschafft einem Gläubiger die Möglichkeit, sich Informationen über die Finanzsituation eines Schuldners zu beschaffen, der durch einen entsprechenden Antrag des Gläubigers zur Abgabe geladen wird oder diese direkt beim Gerichtsvollziehe abgibt. Der Grundlage für einen solchen Antrag liegt in einer zumindest teilweise erfolglosen Vollstreckung einer Forderung gegen den Schuldner.
Seit 2014 wird die Eidesstattliche Versicherung durch die Vermögensauskunft ersetzt.