Lohnpfändung:

Hat ein Arbeitnehmer Schulden, kann der Gläubiger mit einem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt beim Arbeitgeber das Gehalt pfänden. Diese Art der Pfändung ist für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – meist unangenehm. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Drittschuldner. Anhand der Lohnpfändungstabelle wird das nicht pfändbare Einkommen ermittelt, der darüberliegende Betrag wird dann an den Gläubiger gezahlt.

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