Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb):

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (abgekürzt PfÜb) ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung. Er wird vom entsprechenden Vollstreckungsgericht erlassen, sofern ein Vollstreckungstitel vorliegt. Mit ihm kann der Gläubiger z.B. Guthaben von Konten des Schuldners pfänden. Häufig ist die Bank, der Arbeitgeber oder eine Versicherung Drittschuldner. Der Gläubiger wendet sich dann nur an den Drittschuldner, um die Pfändung durchzuführen.

 

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