Pfändung von Taschengeld:

Lebt ein Schuldner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann das Taschengeld durch den Gläubiger gepfändet werden. Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld, wobei sich die Höhe nach dem Einkommen, dem Vermögen und dem Lebensstil orientiert. Mit diesem Betrag soll er seine rein privaten Interessen erfüllen. Kalkuliert wird das Taschengeld mit etwa 5%.

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