Pfändung von Renten:

Auch Renten können im Rahmen der Zwangsvollstreckung für die Begleichung einer Forderung vom Gläubiger mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden. Auch hier gilt der unpfändbare Grundbetrag, der nicht gepfändet werden darf. Darüberhinaus darf die Rente dann komplett gepfändet werden. Ein Rentner darf jedoch wegen einer Pfändung nicht sozialhilfebedürftig werden.

 

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