Pfändung von Forderungen:

Neben der Pfändung von beweglichen Sachen gibt es auch die Forderungspfändung. Grundlage hierfür ist nebem dem Vollstreckungstitel der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Meistens wird diese Form der Pfändung bei Drittschuldners wie z.B. eine Bank, Arbeitgeber oder Versicherung durchgeführt. Dem Drittschuldner wird die Zahlung an den Schuldner und dem Schuldner die Verfügung über die Forderung untersagt.

 

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