Pfändung von Lebensversicherungen:
Wird der Gläubiger z.B. in einer Vermögensauskunft auf eine kapitalbildene Lebensversicherung aufmerksam, kann diese gepfändet werden. Es ist eine Form der Forderungspfändung, die mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Drittschuldner (Versicherung) erfolgt.