Pfändung von Lebensversicherungen:

Wird der Gläubiger z.B. in einer Vermögensauskunft auf eine kapitalbildene Lebensversicherung aufmerksam, kann diese gepfändet werden. Es ist eine Form der Forderungspfändung, die mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Drittschuldner (Versicherung) erfolgt.

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