Arbeitseinkommen pfänden:

Liegt ein vollstreckbarer Titel gegen einen Schuldner vor, kann der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden. Er benötigt dafür einen vom Amtsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Hierbei sind jedoch die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Damit ist die Einkommenspfändung die häufigste Form der Pfändung.

 

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