Zwangsvollstreckung:

Der Gläubiger kann verschiedene Maßnahmen beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht beantragen, um den Forderungseinzug und damit die Begleichung seiner Forderung weiter voranzubringen. Alle diese Maßnahmen werden unter dem Begriff Zwangsvollstreckung wie z.B. Pfändungen von Sachen, Gehalt- oder Kontoguthaben, Abnahme der Vermögensauskunft zusammengefasst.