Titel:

Damit ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung durchführen kann, muss ein Vollstreckungstitel vorhanden sein.  In ihm sind die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung enthalten. Der Vollstreckungsbescheid wird im gerichtlichen Mahnverfahren erwirkt. Dieses bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, relativ schnell, kostengünstig und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.

Ähnliche Einträge