Zwangssicherungshypothek:

Bei Immobilien gibt es verschiedene Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung. Neben der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung ist auch die Zwangssicherungshypotheke möglich. Diese kann allerdings nur für eine getitulierte Forderung von mehr als 750 Euro erfolgen. Hat das zuständige Grundbuchamt die Zwangssicherungshypothek auf dem entsprechenden Titel eingetragen, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung einleiten.

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