Zustellung:

Bei einer Zustellung spricht man von der gesetzlichen Form, durch die ein bestimmtes Schriftstück seinem Empfänger zugeht. In der Regel wird die Zustellung durch eine persönliche Übergabe erfolgen, bei Nichtantreffen des Empfängers kann eine Ersatzzustellung erfolgen. Kann auch eine Ersatzzustellung nicht erfolgen, erhält der Empfänger eine schriftliche Mitteilung, dass seine Sendung beim Postamt lagert. Bei natürlichen Personen erfolgt die Zustellung am Wohnsitz, bei juristischen Personen an der Geschäftsanschrift.