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Vollstreckungsklausel:

Innerhalb des Vollstreckungstitels gibt es einen elementaren Bestandteil – die Vollstreckungsklausel. Die Vollstreckungsklausel ist wichtig, um aus dem Vollstreckungstitel eine Zwangsvollstreckung einleiten zu können. Sie ist formal eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitel und kann vom Gläubiger bei Gericht beantragt werden. Sie enthält den Vermerkt, dass die vorstehende Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird. Ausnahmen sind für den Vollstreckungsbescheid, den Arrestbefehl, die einstweilige Verfügung und für den auf das Urteil aufgesetzten Kostenfestsetzungsbeschluss regelt.

 

 

 

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