Taschenpfändung:
Spricht man von einer Taschenpfändung, versteht man darunter, dass der Gerichtsvollzieher Sachen pfändet, die der Schuldner in Taschen oder sonstigen Tragehilfen mit sich trägt.
Spricht man von einer Taschenpfändung, versteht man darunter, dass der Gerichtsvollzieher Sachen pfändet, die der Schuldner in Taschen oder sonstigen Tragehilfen mit sich trägt.