Gläubiger: Derjenige, der gegenüber einem Schuldner eine Forderung hat, wird Gläubiger genannt. Im Inkasso werden die Auftraggeber, die die Forderungen an das Inkassounternehmen zur Bearbeitung übergeben, zudem als Gläubiger bezeichnet.
Kreditoren: Schuldner werden als Debitoren bezeichnet, Kreditoren hingegen sind die Gläubiger einer Forderung. In der Finanzbuchhaltung versteht man unter Kreditoren und deren Kreditorenbuchhaltung die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Kreditgebern (Lieferanten).