Pfändungsfreigrenze
Pfändungsfreigrenze: Damit einem Schuldner ein Existenzminimum gesichert bleibt, gibt es gesetzlich geregelte Pfändungsfreigrenzen. In deren Höhe darf z.B. ein Einkommen nicht gepfändet werden. Alle Details sind in der Pfändungstabelle in der Anlage zur ZPO aufgelistet.