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Verzugsschaden

Schuldnerverzug

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldnerverzug: Leistet ein Schuldner trotz Mahnung nicht, ist er in Verzug und muss für den Verzugsschaden aufkommen. Wurde die Leistung mit einem Kalenderdatum versehen, ist keine Mahnung notwendig, um in Verzug zu geraten. Spätestens nach 30 Tagen tritt, nachdem die Rechnung zugegangen ist, automatisch der Verzug ein. §284 BGB  
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