Lohnpfändung
Lohnpfändung: Hat ein Arbeitnehmer Schulden, kann der Gläubiger mit einem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt beim Arbeitgeber das Gehalt pfänden. Diese Art der Pfändung ist für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – meist unangenehm. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Drittschuldner. Anhand der Lohnpfändungstabelle wird das nicht pfändbare Einkommen ermittelt, der darüberliegende Betrag