Mängelgewährleistung
Mängelgewährleistung: In der Regel hat der Käufer einen Anspruch darauf, dass sein Mangel durch Nachbessern behoben wird oder eine Ersatzlieferung die mangelbehaftete Ware austauscht. Dies kann jedoch entfallen, wenn der Mangel nicht oder nicht mit zumutbaren Aufwendungen ausgeräumt werden kann. Der Käufer muss dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine Nachfrist setzen, sofern der Verkäufer der