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Inkassounternehmen
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Auftragnehmer

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auftragnehmer: Die rechtliche Bezeichnung für das Inkassounternehmen ist im Innenverhältnis als Auftragnehmer definiert.
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Inkassobüro

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassobüro: Alternativ zu der Bezeichnung Inkassounternehmen wird auch der Begriff Inkassobüro verwendet.
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Inkassogesellschaft

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassogesellschaft: Der Begriff Inkassogesellschaft ist eine gewerbliche Institution, die sich um den Forderungseinzug für Mandanten kümmert. Allerdings wird in der Praxis dieser Begriff nicht mehr verwendet, man spricht in diesem Fall von einem Inkassounternehmen. In einigen Firmenbezeichnungen findet der Begriff allerdings noch Verwendung.
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Inkassokontor

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassokontor: Bei der Firmierung Inkassokontor handelt es sich um einen veralteten Begriff, der so nicht mehr in der heutigen Zeit verwendet wird. Einige Inkassounternehmen führen ihn jedoch noch in ihrem Firmennamen fort. Unter dem Inkassokontor versteht man ein Inkassounternehmen, das gewerblich den Forderungseinzug für Unternehmen übernimmt.
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Inkassoservice

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassoservice: In der Vergangenheit gab es für ein Inkassounternehmen verschiedene Begriffe wie z.B. Inkassoservice, Inkassokontor oder auch Inkassobüro. Die Bezeichnung Inkassounternehmen hat sich allerdings durchgesetzt. Darunter wird ein gewerblich geführtes Unternehmen verstanden, dass sich mit dem Geschäftsfeld des Einzugs offener Forderungen beschäftigt.  
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Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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